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WEEE und RoHS Aktuelle Elektro- und Elektronikgeräte-Richtlinien (WEEE und RoHS) und ihre Bedeutung für City Technology Ltd Die Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (englische Abkürzung: RoHS) und 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (englische Abkürzung: WEEE) wurden mit dem Ziel entworfen, das Problem der schnell wachsenden Anzahl von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu lösen. Sie ergänzen die Maßnahmen der Europäischen Union in Bezug auf Deponierung und Verbrennung von Abfällen. Mitgliedsstaaten müssen diesen Richtlinien durch nationale Gesetze bis zum 1. Juli 2006 umsetzen. Abfälle im Sinne der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (englische Abkürzung: WEEE) Diese Richtlinie macht bestimmte Auflagen bezüglich der Wiederverwendung bzw. Wiederverwertung von elektronischen Geräten am Ende ihrer regulären Nutzungsdauer. Elektrische Geräte werden in 10 Kategorien klassifiziert, die jeweils unterschiedliche Anforderungen stellen. Geräte zur Gaserfassung dürften in die Kategorie 9 fallen: "Überwachungs- und Kontrollinstrumente". Diese verlangt weniger einschneidende Veränderungen als andere Kategorien. Allerdings wird dazu gehören, dass die Produkte mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen sind, und einige Vorkehrungen zur Wiederverwendung bzw. Wiederverwertung getroffen werden müssen. Letzteres wird wahrscheinlich bei Mitgliedschaft in einer nationalen Programm erlassen, womit die Zahlung einer Abgabe für die produzierten Güter verbunden ist. Solche Konzepte werden in den meisten Ländern noch beraten. Die WEEE-Richtlinie verbietet nicht den Einsatz irgendwelcher Materialien, aber es besteht kein Zweifel, dass die Abfallgebühren für toxische Materialien und Schwermetalle weiter steigen werden. Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (englische Abkürzung: RoHS) Die Schwester-Richtline bezieht sich auf Beschränkungen für den Einsatz bestimmter hochgiftiger Schwermetalle in elektrischen Geräten, unter anderen von Blei. In Bezug auf die Gaserfassung besteht der Vorteil, dass die gleichen Kategorien wie in der Richtline 2002/96/EG (WEEE) Verwendung finden und insbesondere die Kategorie 9 (Überwachungs- und Kontrollinstrumente) von allen Anforderungen der Richtlinie ausgenommen ist. Die Geltungsbereiche der beiden oben genannten Richtlinien macht deutlich, dass sie nicht für einzelne Bauteile anzuwenden sind, aus denen Elektro- und Elektronikgeräte hergestellt werden. Eine zweite Beratungsrunde von Interessenvertretern, die sich mit Ausnahmeregelungen für die Richtlinie 2002/95/EG beschäftigte, ging kürzlich zu Ende. Dabei wurde eine Freistellung für die Verwendung von Blei in Gas-Sensoren vorgeschlagen. Weitere Details finden Sie hier. Nützliche Hinweise im Internet: |